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Escrow-Basics in 5 Minuten – das müssen Sie wissen

  • Wissen

Der englische Begriff Escrow bedeutet Treuhand oder Hinterlegung und findet vor allem in der Informatik und im Rechtsbereich Verwendung.

Im Altfranzösischen bezeichnete das Wort den Hinterlegungsgegenstand, die «Schriftrolle» (escroe) selbst.

Unter Escrow versteht sich hier also die Hinterlegung einer beliebigen Sache bei einem neutralen Dritten, dem sogenannten Escrow-Agenten.

Die ihm anvertraute Sache darf der Escrow-Agent nur unter bestimmten Umständen heraus- bzw. weitergeben.


Was ist Software-Escrow?

Software-Escrow, auch Digital Escrow genannt, legt den Schwerpunkt auf das Hinterlegen von Quellcode einer Software oder anderen, digitalen Dokumenten.

Bei Software-Escrow möchte der Softwarehersteller den Quellcode nicht an seinen Kunden (Lizenznehmer) herausgeben, aber ermöglicht beim Eintreten definierter Ereignisse (z.B. Insolvenz) das Bereitstellen der hinterlegten Sache oder dessen Einsicht.


Anwendungsbereiche

Insbesondere bei der Nutzung von geschäftskritischen, individuell entwickelten Applikationen und Programmmodulen entsteht eine Abhängigkeit vom Zulieferer.

Software-Escrow kommt vor allem bei folgenden Anwendungsfällen zum Einsatz:

Ausfall des Softwareherstellers

Im Falle eines Ausfalls des Softwareherstellers (z.B. wegen Insolvenz) wird der Quellcode benötigt, um eine Software weiterhin betreiben, warten oder weiterentwickeln zu können.

In diesem Szenario hinterlegt der Softwarehersteller den Quellcode beim Escrow-Agenten, welcher den Quellcode dem Softwarenutzer unter gewissen Umständen aushändigen muss.

Einstellung der Weiterentwicklung

Ein alltägliches Szenario: Der Softwarehersteller entscheidet sich, die für einen Lizenznehmer geschäftskritische Applikation nicht mehr weiterzuentwickeln, da dies für ihn nicht mehr lukrativ oder zeitgemäss ist.

Mit der Hinterlegung des Quellcodes und den richtigen Vertragsdetails ist der Hersteller verpflichtet, den Lizenznehmer darüber zu informieren, sowie ihm den Quellcode zur Verfügung zu stellen.

Übernahme durch eine andere Gesellschaft

Die Tendenz, dass kleine und mittlere Unternehmen mittelfristig von grossen, marktbeherrschenden Unternehmen übernommen werden, nimmt zu. Auch die Fusion von grossen Gesellschaften ist heute ein ein häufiges Ereignis.

Meist werden dabei neue Strategien definiert, welche erheblichen Einfluss auf den Lizenznehmer haben. Auch hier besteht die Gefahr, dass Software nicht mehr weiterentwickelt oder gewartet wird. Digital Escrow schützt in solchen Fällen den Lizenznehmer und stellt den kompletten Quellcode zur Verfügung, um die Tätigkeiten sicherzustellen und weiterzuführen zu können.

Hinterlegung von Aktienzertifikaten

Aktionärsbindungsverträge (ABV) sehen üblicherweise vor, dass die Vertragsparteien ihre Aktien nur nach bestimmten Regeln übertragen dürfen oder müssen. Insbesondere Vorhand- oder Vorkaufsrechte sowie Mitverkaufsrechte und -pflichten zugunsten oder zulasten der Vertragsparteien werden häufig vereinbart.

In der Praxis stellt sich dabei regelmässig die Frage nach den Möglichkeiten, die Durchsetzbarkeit dieser Rechte und Pflichten abzusichern. Angestrebt wird dabei insbesondere, die Verfügungsfähigkeit der Vertragsparteien derart einzuschränken, dass sie nur noch vertragsgemäss über ihre Aktien verfügen können.

Ihr rechtliches Können soll ihrem vertraglichen Dürfen entsprechen. Vertragsverletzungen sollen bereits präventiv verhindert und nicht erst nachträglich sanktioniert werden.

Das effizienteste Sicherungsmittel hierfür ist die Hinterlegung der Aktienzertifikate bei Escrow-Agenten mit einem entsprechend schützenden Vertrag.

Daten- und Dokumenten-Escrow

Daten und Dokumente werden im digitalen Zeitalter immer wichtiger. Geschäftskritisches Know-how von Zulieferern ist massgeblich für Erfolg und Fortbestehen einzelner Unternehmen ausschlaggebend.

Daten- und Dokumenten-Escrow ermöglicht das sichere Lagern von

  • Konstruktionsplänen,
  • Bauplänen,
  • technische Unterlagen,
  • Mustern und
  • Patenten.

Im Notfall (Insolvenz, Einstellung der Tätigkeit, Übernahme durch eine andere Gesellschaft) ist der Zugriff auf das kritische Know-How gewährleistet.


Datenübermittlung

In der modernen Geschäftswelt sind zwei Wege der Datenübermittlung üblich:

Analog

Der klassische Weg ist das Zurverfügungstellen der Datenträger mit den sensiblen Informationen durch den Lizenzgeber an den Escrow-Agenten. Dieser hinterlegt und lagert den Datenträger anschliessend sicher in einem Schweizer Bankschliessfach.

Lizenzgeber sowie Lizenznehmer erhalten die Information über den hinterlegten Gegenstand inklusive der Versionenangaben.

Digital

Zeitgemässes Software-Escrow bietet dem Lizenzgeber die Möglichkeit, Daten in digitaler Form auf einfachste Art und Weise über eine Web-Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. Professionelle Escrow-Agenten bieten dabei auch die Möglichkeit, die Datenübermittlung in den Deployment-Prozess des Softwareherstellers zu integrieren.

Die übermittelten Daten werden anschliessend durch den Escrow-Agenten auf ein physisches Medium kopiert und direkt in einem Schweizer Bankschliessfach hinterlegt.

Die übertragenen Daten werden im Rechenzentrum vollständig gelöscht, so dass keine Rekonstruktionsmöglichkeiten bestehen.


ESAG Escrow Services AG – Ihr Schweizer Technologietreuhänder

Als interdisziplinärer Hinterlegungsdienst bietet die ESAG Escrow Services AG mit Sitz in Aarau massgeschneiderte Escrow-Lösungen, u.a. für das Gesundheitswesen, die Bahnindustrie sowie das Finanz- und Versicherungswesen.

Siehe auch: Was ist Software-Escrow?